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Förderprogramm von bezirklichen kulturelle Projekten im Stadtraum - BESD III Programm 


Das BESD III Programm ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Im Rahmen des BESD III stehen der Jugendkunstschule im Jahr 2025 für künstlerische Projekte im öffentlichem Stadtraum Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.000,00 € zur Verfügung. Das Programm zielt darauf ab, allen Berlinerinnen und Berlinern die Teilhabe an kulturellen Angeboten zu ermöglichen und Künstlerinnen und Künstler durch die Umsetzung Ihrer künstlerischen und kulturellen Projekte im Stadtraum Einkommensmöglichkeiten zu eröffnen. 


Finanzierung & Beantragung

Wer?
Antragsberechtigt sind selbstständige/freiberufliche Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende.

Was?
Förderfähig sind kulturelle Projekte und Vorhaben unter freiem Himmel aller künstlerischen Sparten: Projekte der Musik, bildende Künste, Performance, Kulturelle Bildung, Literatur und Regionalgeschichte. Zur Stärkung der kulturellen Teilhabe insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen sollen diese Projekte niederschwellig erlebbar sein. Ein Bezug zur Jugendkunstschule sollte vorhanden sein.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die im Rahmen des Projekts anfallen. Dazu zählen neben Honoraren und Sachmitteln z. B. auch Beiträge (bspw. KSK) und Gebühren (bspw. GEMA).
Der Sachmittelanteil darf 30 % der Kosten nicht übersteigen. 

Zeitraum:
Die Projekte sollen vorzugsweise im Zeitraum von Mai – Oktober 2025 stattfinden. Die Abrechnungen für die Projekte müssen bis spätestens 30. November 2025 in der Jugendkunstschule des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf vorliegen. 

Wo?
Gewünscht ist eine verstärkte Nutzung und Erschließung von Flächen unter freiem Himmel, z.B. Brachen, Plätze, Parks, Gärten, leerstehende Gewerbeeinheiten, u. ä. Genehmigungen für die Durchführung der Projekte müssen eigenständig bei den zuständigen Stellen eingeholt und der Jugendkunstschule vorgelegt werden. 

Wie?
Das Projekt muss im Bezirk Steglitz-Zehlendorf realisiert werden. Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Die Förderung kann als Zuwendung gem. §44 LHO oder Honorarvertrag vergeben werden.

Veröffentlichungen:
Alle Veranstaltungen und Veröffentlichungen sind eigenständig zu erstellen. Sie müssen das auf der Website bereitgestellte Logo für Veröffentlichungen (Plakate, Flyer) der Senatsverwaltung und der Jugendkunstschule enthalten. Von Veröffentlichungen sind dem Bezirksamt drei Belegexemplare zu übermitteln, zwei davon gehen an die Senatsverwaltung. 

BESD III im Bezirk

Die Fördermittel können bei der Jugendkunstschule ab sofort beantragt werden.
Entscheidend für die Auswahl der zu fördernden Projekte, sind die inhaltliche und die künstlerische Qualität der Vorhaben. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Eine Fachjury entscheidet über die eingereichten Projekte und spricht ihre Förderempfehlungen aus. 


Ihren formlosen Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

-   Ausführliche Projektskizze

-   Höhe der geplanten Ausgaben aufgeteilt nach 

    Honorar und Sachkosten

-   Welche Art der Förderung für Sie in Betracht 

    kommt (Honorarvertrag oder Zuwendung)

-   Stundenumfang Ihres Projektes

-   Ihre Zielgruppe

-   Geplanter Veranstaltungsort

-   Bezug zu Leitlinien und Jugendkunstschule


Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
BiKu 22
14160 Berlin

Frau Rennspieß : 

daniela.rennspiess@ba-sz.berlin.de


Beachten Sie bitte bei einer Antragstellung die Leitlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/auf-einen-blick/kultur/service/foerderung/artikel.1208962.php
Über das Antragsverfahren entscheidet das zuständige Bezirksamt und die Fachjury . Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Bei Fragen, wenden Sie sich gern an uns. 


Ansprechpartnerin: 

Frau Daniela Rennspieß

daniela.rennspiess@ba-sz.berlin.de


Antragsannahme: Anträge können 

bis zum 31.03.2025 eingereicht werden.

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Am Eichgarten 14

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