YouKunst Jugendkunstschule 

Steglitz-Zehlendorf

Projekte

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Wir bitten höflich um entsprechende Bewerbungen:


Initiative „DRAUSSENSTADT“ 

(BESD II Programm)


Das BESD II Programm ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Im Rahmen der Initiative „DRAUSSENSTADT“ stehen der Jugendkunstschule im Jahr 2023 für künstlerische Projekte im öffentlichem Stadtraum Fördermittel in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung. Das Programm zielt darauf ab, allen Berlinerinnen die Teilhabe an kulturellen Angeboten zu ermöglichen und Künstlerinnen durch die Umsetzung Ihrer künstlerischen und kulturellen Projekte im Stadtraum Einkommensmöglichkeiten zu eröffnen. 


Finanzierung & Beantragung

Wer?
Antragsberechtigt sind selbstständige/freiberufliche Künstlerinnen und Kulturschaffende.

Was?
Förderfähig sind kulturelle Projekte und Vorhaben aller künstlerischen Sparten: Projekte der Musik, bildende Künste, Performance, Kulturelle Bildung, Literatur und Regionalgeschichte. Zur Stärkung der kulturellen Teilhabe insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen sollen diese Projekte niederschwellig erlebbar sein.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die im Rahmen des Projekts anfallen. Dazu zählen neben Honoraren und Sachmitteln z. B. auch Beiträge (bspw. KSK) und Gebühren (bspw. GEMA).
Der Sachmittelanteil darf 20 % der Kosten nicht übersteigen. 

Zeitraum:
Die Projekte sollen vorzugsweise im Zeitraum von Juli – Oktober 2023 stattfinden. Die Abrechnungen für die Projekte müssen bis spätestens 30. November 2023 im Fachbereich Kultur des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf vorliegen. 

Wo?
Gewünscht ist eine verstärkte Nutzung und Erschließung von Flächen unter freiem Himmel, z.B. Brachen, Plätze, Parks, Gärten, leerstehende Gewerbeeinheiten, u. ä. Genehmigungen für die Durchführung der Projekte müssen eigenständig bei den zuständigen Stellen eingeholt und der Jugendkunstschule vorgelegt werden. 

Wie?
Das Projekt muss im Bezirk Steglitz-Zehlendorf realisiert werden. Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. 

Veröffentlichungen:
Alle Veranstaltungen und Veröffentlichungen sind eigenständig in den Veranstaltungskalender bzw. auf der Plattform
www.draussenstadt.berlin einzustellen. Bitte nutzen Sie das auf der Website bereitgestellte Logo für Veröffentlichungen (Plakate, Flyer). Von Veröffentlichungen sind dem Bezirksamt drei Belegexemplare zu übermitteln, zwei davon gehen an die Senatsverwaltung. 

BESD II im Bezirk

Die Fördermittel können bei der Jugendkunstschule ab sofort beantragt werden.
Entscheidend für die Auswahl der zu fördernden Projekte, sind die inhaltliche und die künstlerische Qualität der Vorhaben. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Eine Fachjury entscheidet über die eingereichten Projekte und spricht ihre Förderempfehlungen aus. 



Ihren formlosen Antrag sollte folgende Angaben enthalten:


- Ausführliche Projektskizze

- Höhe der geplanten Ausgaben aufgeteilt nach 

  Honorar und Sachkosten

- Stundenumfang Ihres Projektes

- Ihre Zielgruppe

- Geplanter Veranstaltungsort

- Bezug zu den Leitlinien

- Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an:


Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
BiKu 22
14160 Berlin

Frau Rennspieß : daniela.rennspiess@ba-sz.berlin.de


Beachten Sie bitte bei einer Antragstellung die Leitlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
Über das Antragsverfahren entscheidet das zuständige Bezirksamt. Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Bei Fragen, wenden Sie sich gern an uns. 

Ansprechpartnerinnen: 

Frau Daniela Rennspieß

Daniela.rennspiess@ba-sz.berlin.de

030 90299-5514


Antragsannahme: 

Anträge können bis zum 31.03.2023 eingereicht werden.


Leitlinie als .pdf-Anlage

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Am Eichgarten 14

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